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Die Geschossfläche ist nach Definition Baunutzungsverordnung die Summe der Flächen aller Vollgeschosse nach den Außenmaßen der Gebäude zuzüglich der Flächen der in Dach- und Kellergeschossen zugelassenen Aufenthaltsräume einschließlich ihrer Umfassungswände. Im Normalfall bleiben Balkone, Loggien und Terrassen bei der Berechnung der Geschossfläche unberücksichtigt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese so genannten Nebenanlagen nach den jeweiligen Landesbauordnungen in den Abstandsflächen zulässig sind.
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