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Ein General- bzw. Hauptunternehmer ist in der Regel ein Bauunternehmen, das gegenüber dem Bauherrn als einziger Vertragspartner bei der Durchführung eines Bauvorhabens auftritt. Für vom ihm nicht selbst erbrachten Bauleistungen schaltet er auf eigene Rechnung Subunternehmer ein. Damit unterscheidet sich der Generalunternehmer vom Alleinunternehmer, der alle vereinbarten Bauleistungen selbst übernimmt. Werden alle Bauleistungen von Subunternehmen durchgeführt, wird von Generalübernehmer gesprochen.
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