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Gefahrgut

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Nach Definition bezeichnet Gefahrgut: „... Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und andere Sachen ausgehen können.“ Zu Gefahrengütern gehören u.a. radioaktive, explosive, brennbare, giftige und ätzende Chemikalien. Gefahrgut wird je nach Gefährlichkeitsmerkmal in verschiedene Klassen eingeteilt. Dies sind:

Klasse 1: Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen
Klasse 2: Gase
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe, selbstenzündliche Stoffe und Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5: Oxidierende Stoffe und organische Peroxide
Klasse 6: Giftige Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

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