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Begriff aus DIN 68 800 und (der neueren) DIN EN 335 zur Einteilung von Holz und Holzprodukten nach den unterschiedlich starken Beanspruchungen und Gefährdungen. Es werden fünf Gefährdungsklassen unterschieden:
Gefährdungsklasse 0 für innen verbautes Holz, das ständig trocken ist, d.h., das bei maximalen Luftfeuchten bis 70 % ständig unter 20 % Holzfeuchte aufweist und mit Bedingungen, die den Befall durch holzzerstörende Insekten ausschließen. In der Gefährdungsklasse 0 ist kein chemischer Holzschutz erforderlich.
Gefährdungsklasse 1 für innen verbautes Holz, das ständig trocken ist, d.h., das bei maximalen Luftfeuchten bis 70 % ständig unter 20 % Holzfeuchte aufweist und mit Bedingungen, die einen Befall durch holzzerstörende Insekten nicht ausschließen. In der Gefährdungsklasse 1 ist ein insektenvorbeugender Schutz (Iv) notwendig.
Gefährdungsklasse 2 für Holz, das vorübergehenden Befeuchtungen, aber nicht dem Erdkontakt, direkter Bewitterung oder Auswaschung ausgesetzt ist. Bei der Gefahrenklasse 2 ist insektenvorbeugender und pilzwidriger (Iv, P) Holzschutz notwendig.
Gefährdungsklasse 3 für der Witterung oder Kondensation, aber nicht dem Erdkontakt ausgesetztes Holz. Bei der Gefährdungsklasse 3 ist witterungsbeständiger, insektenvorbeugender und pilzwidriger (Iv, P, W) Holzschutz notwendig.
Gefährdungsklasse 4 für Holz mit dauerndem Erdkontakt und/oder ständiger starker Befeuchtung. Bei der Gefährdungsklasse 4 ist witterungsbeständiger, moderfäulewidriger, insektenvorbeugender und pilzwidriger (Iv, P, W, E) Holzschutz notwendig.
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