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Bei einer Gebäudeabsteckung wird durch eine Vermessung die Lage des zu bauenden Gebäudes vom Plan in die Örtlichkeit übertragen. Dabei wird vom Vermessungsingenieur bzw. vom Vermessungsamt neben dem Lageplan auch die Grundrisse des Gebäudes herangezogen. Es können Gebäudeaußenwände oder Achsen vermessen werden. Als Ergebnis werden Nägel mit mm-Genauigkeit auf Schnurgerüste geschlagen, auf welche Schnüre gespannt werden. Mit Hilfe der Schnüre wird ein genaues Gießen der Bodenplatte sowie ein exaktes Mauern der Außenwände ermöglicht. Gebäudeachsen oder Gebäudekanten können auch mit Hilfe von Eisenrohren, u.ä. außerhalb des Baukörpers abgesteckt werden, wenn der Boden noch vorbereitet werden soll und die Schnurgerüste später gebaut werden. Gebäudeabsteckungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Die Kosten hängen im Wesentlichen von den Gesamtbaukosten ab. Es spielen darüber hinaus aber auch noch andere Faktoren eine Rolle.
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