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Der Gaszähler, auch Gasuhr genannt, ist eine Einrichtung zur Gas-Volumenmessung. Er dient der Bestimmung der vom Verbraucher bezogenen Gasmenge. Der Vorgang erfolgt üblicherweise als Volumenmessung mit Anzeige in Kubikmeter. Durch Multiplikation mit dem Brennwert des Gases wird die Abrechnungsmenge bezogen auf den Wärmeinhalt in Kilowattstunden bestimmt. Größe und Art des Gaszählers sowie sein Aufstellungsort, der nicht zu warm, leicht erreichbar und frostfrei sein muss, bestimmt das Gasversorgungsunternehmen. Gaszähler sind so anzubringen, dass sie leicht abzulesen und ausgewechselt werden können und gegen mechanische Beschädigung geschützt sind. Vor jedem Gaszähler ist eine leicht zugängliche Absperreinrichtung einzubauen, außer wenn der einzige vorhandene Gaszähler sich mit der Hauptabsperreinrichtung im selben Raum befindet. Dabei dürfen sich nur autorisierte Techniker am Gaszähler zu schaffen machen. Alle acht Jahre muss der Gaszähler in privaten Haushalten geeicht werden. Von der Bauart unterscheidet man Einstutzenzähler, Zweistutzenzähler und Münzgaszähler.
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