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Fluchttreppe

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FluchttreppeJedes Gebäude benötigt aus Brandschutzgründen laut Musterbauordnung zwei Rettungswege. Bei einem Bungalow ist die Sache klar: die Haustür und die Fenster sind Rettungswege mehr als genug. Bei mehrgeschossigen Bauten ist der 1. Rettungsweg die notwendige Treppe. Jedes Geschoß eines Gebäudes muss über eine Treppe erreichbar sein. Der 2. Rettungsweg kann eine weitere Treppe oder ein Fenster bestimmter Größe sein. Ein Sicherheitstreppenraum ersetzt den 2. Rettungsweg. Die zweite Treppe wird auch als Fluchttreppe bezeichnet. Sie befindet sich häufig außerhalb des Baukörpers und ist vielfach Schauplatz von Action-Szenen in zahlreichen Krimis. Meist bestehen Fluchttreppen aus verzinktem Stahl. Es gibt sie in verschiedensten Ausführungen als geradlinige, gegenläufige oder auch gespindelte Treppenanlagen mit Stufenrostbelägen und Geländern nach Wahl. In öffentlichen Gebäuden müssen Fluchttreppen in Fluchtwegeplänen eingezeichnet sein und in ausreichender Anzahl ausgehängt werden.

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