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Vorbereitender behördenverbindlicher Bauleitplan, in dem die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Kreise, Gemeinden und Städte dargestellt ist. Im Flächennutzungsplan wird u. a. festgeschrieben, welche Gebiete in welcher Weise bebaut werden dürfen, und zwar für Wohn- oder gewerbliche Zwecke und welche Flächen von einer Bebauung freizuhalten sind, zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete. Der von den Gemeinden und Städten herausgegebene Bebauungsplan muss sich an den Vorgaben des Flächenutzungsplans halten.
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