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Industriegebäude, Hallen, Tiefgaragen, Hangars usw. müssen mit Feuerschutztoren ausgestattet sein, wobei die Anforderung an die Dauer des Brandwiderstands, den das Tor leisten muss, von Bauwerk zu Bauwerk sehr unterschiedlich sein kann. Die Widerstandsklassen T 30, T 60 und T 90 besagen, dass das entsprechende Feuerschutztor 30, 60 oder 90 Minuten "feuerbeständig" sein muss. Die Ausführungsbestimmungen sind in der DIN EN 12604 festgelegt. Zu den Anforderungen gehört, dass die Tore im Brandfall selbst bei Stromausfall automatisch schließen, um die gefürchtete Sogwirkung des Feuers zu unterbrechen. Die Torflügel bzw. Lamellen eines solchen Tors bestehen aus Stahlblechen, zwischen die unbrennbare Mineralwolle und z. B. Silikatplatten eingebaut sind.
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