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Fanggerüste dienen der Absturzsicherung von Personen und Gegenständen. Fanggerüste sind notwendig, wenn die Arbeitshöhe mehr als 5,00 m beträgt, bei Arbeiten auf Dächern die Absturzhöhe mehr als 3,00 m beträgt und wenn bei anderen Arbeitsplätzen die Absturzhöhe mehr als 2,00 m beträgt. Ausgebildet werden Fanggerüste als Standgerüst, Hängegerüst oder Auslegergerüste. Darüber hinaus werden fahrbare Gerüste als Fanggerüst eingesetzt.
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