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Der Einbau einer Bewehrung in einem Estrich ist in der Regel nicht erforderlich. Sinnvoll kann der Einbau einer solchen Bewehrung bei Zementestrichen dann sein, wenn es sich um Estriche auf Trenn- und Dämmschichten handelt, auf die später Keramik- oder Steinbeläge aufgebracht werden sollen. Die Bewehrung verhindert in diesem Falle jedoch nicht die Rissbildung, sondern bewirkt eine Vergleichmäßigung und Reduzierung der Rissbreiten. Bewegt sich der Untergrund und tritt somit ein Abscheren im Estrich ein, wird dieser Effekt durch eine Estrichbewehrung nicht verhindert, höchstens etwas reduziert. Wesentlich wirksamer gegen Rissbildung ist eine einwandfreie Verarbeitung des Estrichs sowie die planmäßige Berücksichtigung von Bewegungsfugen (Raumfugen) im Estrich, die vom Estrichlegermeister bereits vor Beginn der Arbeiten festgelegt werden müssen.
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