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Gesamtheit der im öffentlichen und privaten Bereich zu treffenden Maßnahmen, die es ermöglichen sollen, dass Grundstücke genutzt und an das öffentliche Verkehrs- und Versorgungsnetz angeschlossen werden können. Man unterscheidet äußere und innere Erschließung. Die äußere Erschließung bezieht sich dabei auf Erschließungsanlagen außerhalb eines Baugebiets, die erforderlich sind, um das Baugebiet an das öffentliche Verkehrs- und Versorgungsnetz anzuschließen, sowie Erschließungsanlagen innerhalb des Baugebietes mit übergebietlicher Bedeutung. Die innere Erschließung beschäftigt sich mit Erschließungsanlagen, die zur Anbindung der Grundstücke innerhalb eines Baugebietes erforderlich sind.
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