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Stellplätze in Garagen werden als Einstellplätze bezeichnet. Einstellplätze müssen mindestens 5 m lang und 2,30 m breit sein. Für Behindertenstellplätze ist eine Breite von mindestens 3,50 m erforderlich, wobei die angegebenen Maße durch Stützen und Pfeiler nicht eingeengt werden dürfen.
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