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Zum Genehmigungsverfahren eines Bauantrags gehört auch die Nachbarbeteiligung. Nachbarn haben ein Einsichtsrecht in die Planungsunterlagen, insbesondere dann, wenn an ihren Grundstücksgrenzen bauliche Anlagen - zum Beispiel Stichstraßen - oder Bauten errichtet werden sollen, die Auswirkungen auf das eigene Haus und das eigene Lebensumfeld haben. Die Aufstockung eines Nachbarhauses und die damit zusammenhängende Verschattung des eigenen Grundstücks und der Solarkollektoren auf dem Dach wäre beispielsweise ein Grund, gegen das Bauvorhaben anzugehen. Wirtschaftliche Gründe jedoch wie etwa der, dass durch Bau eines Behindertwohnhauses das eigene Grundstück an Wert verliert, spielen aber keine Rolle.
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