|
|
Einlassschlösser werden so in die Rückseite der Tür eingelassen, dass die Schlossplatte mit der Türrückseite bündig ist. Der Riegel des Schlosses fasst in ein Schließblech, das bei Türen mit einem Flügel in die Korpusseite eingelassen, bei Doppeltüren in die Kante der anderen Tür eingelassen ist.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|