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Unter einem Einheitspreis ist im Baubereich kein einheitlicher Preis, sondern der Preis je Einheit gemeint. Gemäß VOB werden Bauverträge in der Regel als Einheitspreisverträge abgeschlossen. Darin werden feste Preise für bestimmte Leistungseinheiten vertraglich vereinbart. Da steht dann z.B., dass ein Quadratmeter Fliesen 55 Euro kosten. Die Abrechnung erfolgt dann über die tatsächlich verbrauchte Menge, die meist durch ein örtliches Aufmaß ermittelt wird. Für Einheitspreis ist mitunter auch der Begriff "Einzelpreis" in Gebrauch.
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