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Wo etwas weggenommen wird, muss auch wieder etwas hinzugefügt werden. Auf diese einfache Formel kann man die Eingriffs-Ausgleichsregelung bringen. Speziell angewandt wird die Regel bei Grünflächen. Aufgrund der immer größer werdenden Flächenversiegelung kann im Bebauungsplan festgelegt werden, dass ein Gebäude nur errichtet werden darf, wenn dafür zum Ausgleich eine neue Grünfläche entsteht. Dies kann beispielsweise ein Gründach sein oder durch Abriss eines anderen Gebäudes geschehen.
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