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Eigenbedarf

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Begriff aus dem Mietrecht. Ein Hausbesitzer, der Eigenbedarf anmeldet, will auf diesem Weg einen Mieter aus seinem Haus oder aus einer von ihm vermieteten Wohnung heraus bekommen. Generell kann zwar jedes Mietverhältnis gekündigt werden. Wenn sich aber der Mieter nichts zu schulden kommen läßt und seine Miete prompt bezahlt, hat der Hausbesitzer schlechte Karten, zumal der Mieter Kündigungsschutz genießt. De facto ist es fast unmöglich, einen Mieter, der 20 Jahre in einem Haus wohnt, zum Auszug zu bewegen. Eine Möglichkeit bietet das Anmelden eines Eigenbedarfs. Der in einer Einliegerwohnung lebende Mieter muss mit Sicherheit dann seine Wohnung aufgeben, wenn in der Familie des Hausbesitzers eine Vierlingsgeburt stattfindet und größerer Wohnraum als Eigenbedarf auf der Hand liegt. Andere Fälle sind jedoch wesentlich problematischer. Der Wunsch des erwachsenen Sohnes, mit seiner Frau in die Einliegerwohnung des Elternhauses zu ziehen, wirde nicht unbedingt als wichtiger Grund für einen Eigenbedarf angesehen. Der Sohn kann sich ja auch eine Wohnung woanders suchen. Kann er jedoch glaubhaft machen, dass er genau diese Wohnung braucht, um seine hinfälligen Eltern zu betreuen, wird der Mieter nicht lange bleiben können. Um die Frage des Eigenbedarfs hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, wobei die einzelnen Gerichte zu sehr unterschiedlichen Auffassungen kommen. Wird ein Mieter aufgrund eines vorgetäuschten Eigenbedarfs "vertrieben", kommen auf den Eigentümer erhebliche Schadensersatzansprüche zu.

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