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Als Ebenheitstoleranz wird die zulässige Abweichung einer Fläche von der Ebene bezeichnet, wobei die Ebene nicht grundsätzlich waagerecht sein muss. Die Ebenheit einer Fläche wird durch das Auflegen einer Meßlatte festgestellt. Ebenheitstoleranzen werden nach DIN 18202 geregelt und dürfen ein bestimmtes Maß nicht übertreffen. Grob gesagt: je größer die Meßpunktabstände, desto größer darf das Stichmaß sein. Dabei wird noch unterschieden, ob sich um fertige (Fliesenbeläge, Nutzestriche) oder nichtfertige (Unterböden, Oberseiten von Decken) Oberflächen handelt. Weiterhin wird unterschieden zwischen Flächen für gehobene Ansprüche und Flächen für untergeordnete Zwecke (z.B. Keller, Lagerraum).
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