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Durchschlagen

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Mit diesem Ausdruck wird nach DIN 55945 das Sichtbarwerden von Bestandteilen aus dem Untergrund oder von Verunreinigungen aus vorherigen Beschichtungen nach dem Auftragen und Trocknen eines Beschichtungsstoffes bezeichnet. Beispiele sind das Ausbluten von Holzinhaltsstoffen insbesondere bei tropischen Hölzern, das Durchschlagen von färbenden Rindenanteilen oder Ästen in Holzspanplatten, Teer-, Nikotin- und Wasserflecken usw. Auch bestimmte lösliche Farbstoffe können in einen nachfolgenden Anstrich durchschlagen, ebenso Weichmacher. Je nach Art der zum Durchschlagen neigenden Substanz kann diese durch Auftragen eines speziellen wässrigen oder lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffes, eines sog. „Sperrgrundes", isoliert werden, wobei ein porenfreier Film Voraussetzung für die angestrebte Wirksamkeit ist.

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