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Dorfgebiet ist eine Bezeichnung aus der städtebaulichen Planung. Dorfgebiete werden auf einem Bebauungsplan mit MD abgekürzt. Häuser dürfen laut Baunutzungsverordnung maximal eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,6 haben. Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben.
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