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Deponierung

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Als Deponierung wird das dauerhafte Lagern von Abfällen in einer Deponie bezeichnet. Die Errichtung, der Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien ist in Rechtsvorschriften geregelt. Eine umweltverträgliche Deponierung wird durch das sogenannte Multibarrieren-Konzept bewirkt. Grob lassen sich die Deponien je nach Schadstoffgehalt der abgelagerten Abfälle in die Deponieklassen 0 bis III (DK0 bis DK III) einordnen. Klasse 0 sind Deponien für unbelasteten Bauschutt und unbelasteten Boden. Klasse I und II sind Deponien für behandelten (verbrannt oder gerottet) Haus-und Gewerbemüll, Industrieabfälle sowie für Einlagerungsstoffe, die nicht für die Deponieklasse III (Sondermülldeponie mit besonderen Überwachungsbedarf) zugeordnet sind. Die Deponieklasse II verträgt höhere Schadstoffbelastungen als die Deponieklasse I. Deponieklasse 0 muss mindestens eine natürliche Barriere gegen Grundwasser vorweisen. Deponieklasse I muss mindestens über eine natürliche (geologische) Barriere (in der Regel 50 cm Ton) sowie eine Basisabdichtung (in der Regel 2,5 mm Kunststoffdichtungsbahn) verfügen. Deponieklasse II und Sondermülldeponien müssen mindestens eine natürliche Barriere und eine Kombidichtung aus mineralischer und künstlicher Dichtung (z.B. Kunststoffdichtungsbahn (KDB)) vorweisen. Hier können auch Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen abgelagert werden. Seit dem 1. Juni 2005 dürfen nur noch vorbehandelte, weitgehend mineralisierte Abfälle auf Deponien abgelagert werden. Bis zum 1. Juni 2005 konnte zum Beispiel auch Restabfall aus Haushalten ohne Vorbehandlung deponiert werden.

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