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Rutscht der sich auf einem geneigten Dach befindliche Schnee aufgrund der verringerten Haftung ab, spricht man von einer Dachlawine. Je steiler das Dach ist, desto größer ist auch die Gefahr, dass Dachlawinen herabstürzen. Das Prinzip entspricht dem Abgang von Lawinen im Gebirge. Befindet sich das Gebäude unmittelbar an einer öffentlichen Straße, besteht die große Gefahr, dass dabei Personen zu Schaden kommen, aber auch Fahrzeuge können beschädigt werden. Zum Schutz vor Dachlawinen werden an gefährdeten Stellen, etwa über Hauseingängen und Fußwegen, sogenannte Schneefanggitter am Dach angebracht. Sind keine Schneefanggitter vorhanden, müssen gefährdete Bereiche entsprechend abgesperrt werden. Rechtlich gesehen ist der Hauseigentümer (oder die von ihm beauftragte Person) für Schäden haftbar, die durch eine Dachlawine entstehen, wenn er nicht nachweisen kann, dass er ausreichende Maßnahmen zur Vermeidung der Dachlawine ergriffen hat.
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