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Oft ist der Makler der erste in einer langen Reihe von Personen, Behörden, Versorgungsunternehmen, Architekten, Statikern und Bauhandwerkern, die vom Bauherrn Geld haben wollen. Diese Provision, Maklercourtage genannt, ist auch ohne schriftliche Vereinbarung fällig, wenn der Makler die Immobilie benannt und mit dem Interessenten das Grundstück und/oder Haus besichtigt hat. Wenn also der Kontakt zum Verkäufer über den Makler zustande gekommen ist, kann sich der Bauherr nicht mehr aus der Zahlungspflicht befreien. Die Courtage, die regional unterschiedlich sein kann, errechnet sich aus einem Prozentsatz der Kaufsumme, ist aber erst nach Unterzeichnung des Notarvertrags fällig. Individuelle Regelungen sind möglich, wonach eine Partei die ganze oder jede Partei die Hälfte der Courtage zahlen muss.
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