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Bodenrichtwertkarte

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Nach dem Baugesetzbuch sind Gemeinden und Städte verpflichtet, jährlich mindestens die Bodenrichtwerte für bebautes und unbebautes Land zu ermitteln, wobei bei baureifem Land die Richtwerte zu unterscheiden sind nach Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und gewerblichen Bauflächen. Für andere Flächen, zum Beispiel Bauerwartungsland, können ebenfalls Bodenrichtwerte erhoben werden. Die Bodenrichtwerte werden ermittelt von einem gesetzlich eigens definierten Gutachterausschuss anhand der Preise, die die "beurkundende Stelle" (also der Notar) anhand einer Kaufvertragsabschrift weiterleiten muss. Die Bodenrichtwerte werden von den Kataster- und Liegenschaftsämtern in sog. Bodenrichtwertkarten eingetragen. Die Abgabe dieser Karten mit farbig unterschiedlich gekennzeichten Bezirken und Ortsteilen ist gebührenpflichtig. In der Regel verlangen die Katasterämter dafür Preise ab 120 €.

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