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Als Berme wird ein annähernd waagerechter Absatz in einer Böschung bezeichnet. Gestaffelte Baugruben gibt es beispielsweise mit schmaler oder breiter Berme. Nach den deutschen Unfallschutzvorschriften müssen Bermen mindestens 0,60 m breit sein. Bermen, die zum Auffangen abrutschender Teile dienen, müssen sogar mindestens 1,50 m breit sein. Bermen dienen der Sicherheit vor herabfallenden Gegenständen. Sie nehmen aber auch Ringleitungen der Grundwasserabsenkungsanlage auf.
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