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Bereitstellungszinsen

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Bereitstellungszinsen spielen im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Wohnung oder eines Hauses eine wichtige Rolle. Sie werden z.B. fällig, wenn beim Hausbau oder beim Wohnungskauf die Zusage über ein Darlehen eines Kreditgebers vorliegt, der Kredit jedoch nicht abgerufen wird, weil sich z.B. der Beginn des Hausbaus verzögert. Bereitstellungszinsen werden ebenfalls erhoben, wenn die Zahlung der Erstellungskosten für das Haus nicht auf einen Schlag erfolgt, sondern abhängig vom Fortgang der Baumaßnahmen in Raten. Der Grund dafür, dass Bereitstellungszinsen erhoben werden, liegt darin, dass die Bank mit der Kreditzusage verpflichtet ist, die gesamte Kreditsumme bereitzuhalten. Wird der Kredit nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgerufen, lassen sich die Banken das bezahlen. In vielen Kreditverträgen werden Bereitstellungszinsen für noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge vereinbart. Wann diese Bereitstellungszinsen erhoben werden, ist sehr unterschiedlich. Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25% der Darlehenssumme pro Monat betragen.

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