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Auf Grundlage des Bemessungswasserstandes wird die Höhe von Hochwasserschutz- und Küstenschutzanlagen festgelegt. Er gibt also die Wasserhöhe an, bei der ein Bauwerk noch ganz sicher stehen bleibt und nicht gefährdet ist, aufzuschwimmen oder einzustürzen. Aber auch in nicht hochwassergefährdeten Gebieten wird mit dem Bemessungswasserstand gerechnet. Hier gibt der Bemessungswasserstand den Grundwasserstand an, für den das Bauwerk bemessen wird. Alle Bauteile unterhalb des Bemessungswasserstandes sind wasserdicht und auftriebsicher
herzustellen und auf Wasserdruck zu bemessen. Höhere Wasserstände als der Bemessungswasserstand dürfen nicht auftreten, sonst wird die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigt. Zur
Vermeidung unzulässig hoher Grundwasserstände dient eine Sicherheitsdränung. Falls bei extremen Grundwasserhochständen der Bemessungswasserstand überschritten wird und gleichzeitig
das Sicherheitsdränsystem nicht oder nicht in ausreichendem Maß funktioniert, sollte das Bauwerk geflutet werden. Die Alternativen zur Flutung: Aufschwimmen eines Bauwerks wegen Verlust der
Auftriebssicherheit oder Überbeanspruchung mit starker Rissbildung (dauerhafte Undichtigkeit) führen in der Regel zu einem größeren Schaden.
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