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Bei Behindertenaufzügen wird zwischen Senkrecht- und Schrägaufzügen unterschieden. Damit "normale" Personenaufzüge behinderten- bzw. rollstuhlgerecht sind, muss der Fahrkorb eine Breite von 110 cm, eine Tiefe von 140 cm und eine Türbreite von 90 cm besitzen. Zudem müssen sich im Fahrkorb Haltegriffe befinden. Vor den Aufzugszugängen ist eine Mindestbewegungsfläche von 150 x 150 cm für das Drehen des Rollstuhlfahrers vor oder nach der Aufzugsbenutzung erforderlich. Um kleine Höhenunterschiede zu überwinden, eignen sich Hebebühnen. Diese besitzen einen kleinen Motor und kommen ohne Hydraulik oder Seile aus.
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