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Bauträger sind Unternehmen, die Grundstücke erwerben und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Wohn- und Gewerbebauten errichten, um sie anschließend zu verkaufen. Das heißt, das Bauträgerunternehmen ist gleichzeitig Bauherr. Ein Bauträgervertrag muss notariell beurkundet werden. Bei ihm handelt es sich zwar im Prinzip um einen Kaufvertrag, der eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr hat, aber die Rechtsprechung geht von einem Werkvertrag aus, so dass die Gewährleistungsfrist fünf Jahre beträgt.
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