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Jeder Bauleiter muss ein Bautagebuch führen, dies ist eine schriftliche Dokumentation des Bauablaufs. In das Bautagebuch sind vor allem zu Beweiszwecken alle wesentlichen Vorgänge bei der Bauwerkserrichtung aufzunehmen, die im Hinblick auf spätere Gewährleistungsprozesse von Bedeutung sein können, z.B. Arbeitsbedingungen auf der Baustelle, Witterung, Beanstandungen, Beurteilungen von Lieferungen. Ein Doppel des Bautagebuchs ist dem Vertreter des Auftraggebers auszuhändigen. Auf Verlangen ist das Bautagebuch der behördlichen Bauaufsicht vorzuzeigen.
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