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Aufgrund der Baustellenverordnung (BaustellV), die seit 1.7.1998 anzuwenden ist, muss der Bauherr bei Planung und Ausführung eines Bauvorhabens Maßnahmen treffen und die Arbeit auf der Baustelle so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Damit trifft den Bauherrn erstmals eine Mitverantwortung für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle! Die Verantwortung der Unternehmer für die Arbeitssicherheit ihrer Beschäftigten wird davon nicht berührt!
Aufgaben des Bauherrn: Der Bauherr kann die Leistungen nach BaustellV selbst übernehmen oder er beauftragt einen Dritten, z.B. einen Architekten, diese Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
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