Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Baustellenabsicherung

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Damit Baustellen nicht von Unbefugten (insbesondere Kindern) betreten werden können, müssen sie ausreichend gesichert sein. Ein Schild mit der Aufschrift "Baustelle Betreten verboten" wird dabei als nicht ausreichend angesehen. Zur Baustellenabsicherung kommen zum Beispiel Baustellenzäune zum Einsatz. Auch die Abdeckung von ungesicherten Schächten gehört zur Baustellenabsicherung.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

  Suchen:
 
Kärcher
Zur Facebook Seite
Vorwerk Teppich
Zapf Garagen
Hailo
Gutta
Alma Küchen
IWO