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Unter Bausparförderung sind die Fördergelder gemeint, die als Zuschuss beim Bausparen gewährt werden. Neben der Wohnungsbauprämie ist hier als Bausparförderung die Arbeitnehmer-Sparzulage oder auch Wohn-Riester zu nennen. Wohnungsbauprämien kann jeder ab 16 Jahren erhalten, der mindestens 50 Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlt. Allerdings darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Um an die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu kommen, müssen vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf den Bausparvertrag einbezahlt werden.
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