|
|
|
In einer Bauleistungsbeschreibung legt der Bauunternehmer, Generalunternehmer, Bauträger oder Fertighaushersteller dar, welche Leistungen an dem Bauwerk erbracht werden.
Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einem "Bausoll". Bei der Abnahme sollte der
Bauherr genauestens prüfen, ob das Bausoll erfüllt worden ist.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|