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Baulinie

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Im Bebauungsplan kann eine Baulinie festgesetzt werden. Die Baulinie wird als Linie aus zwei Punkten und einem Strich gezeichnet (bei farbiger Darstellung in rot). Im Gegensatz zur Baugrenze ist der Bauherr bei einer Baulinie verpflichtet, auf dieser Linie zu bauen. Sie trennt bebaubare und nicht bebaubare Grundstücksfläche. Die Baulinie gilt nicht nur über der Erde, sondern auch darunter. Eine Tiefgarage darf daher nicht über die Baulinie hinausragen. Untergeordnete bauliche Anlagen und Teile davon wie Garagen an der Grundstücksgrenze, Balkone, Erker können über die festgelegte Baulinie hinaus zugelassen werden - sofern es von den Abstandsflächen möglich ist und es die Bestimmungen des Bebauungsplans oder örtliche Vorschriften erlauben.

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