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Handwerker, die im Baunebengewerbe als Tischler, Zimmermann, Fliesenleger, Elektro-Installateur, Dachdecker, Klempner, Steinmetz, Maurer, Stukkateur, Glaser, Bodenleger usw. tätig ist. Die Ausübung dieser Berufe setzt in der Regel eine Lehre und die anschließende Gesellenprüfung voraus. Allerdings ist auch der Betonbauer, wie er im Bauhauptgewerbe beschäftigt wird, ein Bauhandwerker, allerdings im Facharbeiterstatus.
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