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Baugrubensicherung

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Ist die Baugrube oder Gräben tiefer als 1,25 m, müssen sie beim Ausheben des Bodens gegen das Einstürzen oder gegen das Nachrutschen von Boden gesichert werden. Auf jeder Seite der Baugrube muss ein mindestens 60 cm breiter Schutzstreifen freigehalten werden, oder es muss dafür gesorgt werden, dass der Mutterboden oder anderer Aushub nicht zurück in die Grube rutschen kann. Je nach Einstufung des Baugrunds in eine der Boden- und Felsklassen darf die Böschung einen bestimmten Winkel nicht überschreiten. Bei leicht und mittelschwer lösbaren Bodenarten (z.B. Sande, Kiese) darf der Böschungswinkel nach DIN 18300 höchstens 45° betragen. Höchstens 60° darf der Böschungswinkel bei schwer lösbaren Bodenarten sein. Bei Fels beträgt der Böschungswinkel 80°. Da solche Böschungen eine Menge Platz erfordern, dürfen Baugrubenwände auch durch einen Verbau gesichert werden.

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