|
|
|
Als Bauflucht bezeichnet man einerseits die horizontale, gerade Begrenzungslinie eines Gebäudes. Andererseits ist Bauflucht auch die von der Bauaufsichtsbehörde im Bebauungsplan festgelegte Grenzlinie, bis zu der ein Grundstück bebaut werden darf.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|