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Bauaufzug

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Bauaufzüge sind vorübergehend errichtete Aufzugsanlagen, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten bestimmt sind. Sie können sowohl zu einer senkrechten als auch einer schrägen Beförderung dienen. Bauaufzüge müssen standsicher aufgestellt und an tragfähigen Bauwerksteilen oder ausreichend verankerten Gerüsten befestigt werden bzw. durch Gewichte gegen Kippen und Verschieben gesichert sein. Hierbei ist die Montageanleitung des Herstellers zu beachten. Elektrisch betriebene Bauaufzüge dürfen nur über einen besonderen Speisepunkt mit Strom versorgt werden (z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter). An der unteren Ladestelle des Aufzuges ist der gefährdete Raum abzusperren und nur von einer Seite zugänglich zu machen. Bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände ist ein Schutzdach anzubringen. Liegt die obere Ladestelle höher als 2,00 m, so sind Absturzsicherungen vorzusehen.

Mit dem Bedienen und Warten von Bauaufzügen dürfen nur Personen betraut werden, die

- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- mit dem Bedienen und Warten des Aufzuges vertraut sind
- vom Unternehmer zum Bedienen und Warten des Aufzuges bestimmt sind

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