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Bürgerbeteiligung

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» Die Landesbauordnungen
» Was alles zum Bauantrag gehört
» Das Baugesetzbuch (Gesetzestext)
» Die Baunutzungsverordnung (Gesetzestext)
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Das Baugesetzbuch sieht die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung vor. Diese erfolgt in zwei Phasen: Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung werden dem Bürger die allgemeinen Ziele und Zwecke einer Planung erörtert. Hier können direkt alternative Planungsvorschläge eingebracht werden oder es kann Kritik geäußert werden. Ort und Termin teilt die öffentliche Presse mit. In einem zweiten Schritt erfolgt eine öffentliche Auslegung des überarbeiteten Planentwurfs. Er kann vier Wochen lang vom Bürger eingesehen werden. In dieser Zeit können Anregungen schriftlich eingereicht werden. Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung stehen im Amtsblatt der jeweiligen Kommune sowie in den Tageszeitungen. Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein informiert betroffene Unternehmen zusätzlich mit direktem Anschreiben.

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