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Beim Aval oder der Bankbürgschaft handelt es sich um einen Vertrag, durch den sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Die Bürgschaft muss schriftlich erteilt werden. Zweck der Bürgschaft ist die Sicherung eines Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Bürgschaft wird beispielsweise zur Absicherung des Haus- oder Kellervertrages verlangt.
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