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Autostellplatz

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Unter einem Autostellplatz wird kein öffentlicher Parkplatz, sondern ein befestigter Platz auf einem Privatgrundstück verstanden, auf dem Autos abgestellt werden können. Allerdings dürfen Stellplätze nicht willkürlich angelegt werden, sondern müssen bereits Bestandteil eines Bauantrags sein. Es ist ein sogenannter Stellplatznachweis zu führen. Bei späterer Errichtung muss eine Bauanzeige, gegebenenfalls sogar ein Bauantrag erfolgen, sonst kann auch ein Autostellplatz ein Schwarzbau sein. Grundsätzlich legen die Landesbauordnungen fest, wieviele Stellplätze pro Wohnung oder Gewerbeeinheit überhaupt anzulegen sind. Dabei wird von einer 1,5-Regelung ausgegangen, also pro Wohnung eineinhalb Stellplätze, da auch potentielle Besucher, die mit dem PKW kommen, einen Parkplatz finden sollen. Die Zufahrt zu einer Garage, sofern diese auf einem Privatgrundstück liegt, gilt als Stellplatz, so dass im Regelfall bei einem Einfamilienhaus mit einer Garage die Forderungen der Landesbauordnungen erfüllt sind. Eine Garage ist generell natürlich auch ein Autostellplatz. Wird ein solcher überdacht, spricht man von einem Carport.

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