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Ausstiegsfenster müssen, wo behördlich vorgeschrieben, als Notausstieg für einen zweiten Fluchtweg eingebaut werden. In Gefälle- und Steildächern ist der Einbau außerordentlich sinnvoll, falls sich unter dem Fenster ein Balkon oder das Flachdach eines Anbaus befindet, auf das man sich im Brandfall retten kann. Solche Fenster sind mit einem Notausstiegshebel versehen, der den Fensterflügel selbständig anhebt. Angeboten werden auch Ausstiegsfenster mit einer Türfunktion. Der Fensterflügel klappt dann nicht hoch, sondern zur Seite.
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