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Auslegungsverfahren ist ein Begriff aus dem Baurecht, genauer gesagt aus dem Baugesetzbuch. Nach §3 (2) werden die Bürger beim Auslegungsverfahren an der Bauleitplanung beteiligt. Die Bürger können beim Auslegungsverfahren die Bauleitplanung sich anschauen und ihre Bedenken äußern oder Anregungen liefern, die bei der Planung nicht berücksichtigt wurden. Diese Bedenken und Anregungen müssen der höheren Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Werden dann größere Änderungen an der Bauleitplanung vorgenommen, wird das Auslegungsverfahren wiederholt. Im Vergleich zum Anhörungsverfahren besteht beim Auslegungsverfahren eine größere Rechtswirksamkeit.
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