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Ausführungsplanung

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» Gesetzestext der HOAI
» Was leistet der Architekt? Was ist unter Leistungsphasen zu verstehen? Wie errechnet sich das Honorar des Architekten?

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Die Ausführungsplanung ist Teil der Arbeit eines Architekten. Nach dem Erteilen der Baugenehmigung beginnt für einen Architekten die fünfte Leistungsphase, die in der HOAI geregelt wird. Unter Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 wird die ausführungsreife Lösung in Form von Werkplänen hergestellt. Wegen der Fülle notwendiger Informationen werden Grundrisse, Deckenuntersichten, Wandabwicklungen, Schnitte und Fassaden, die für die Ausführung notwendig sind, mit allen Maßangaben im Maßstab 1:50 konstruiert. Die Architektenzeichnungen und Systemdarstellungen bilden die Arbeitsgrundlage für alle am Verfahren beteiligten Fachplaner. Kritische Bereiche machen auch größere Darstellungsmaßstäbe erforderlich, bis hin zum Detail 1:1. 25 Prozent der Gebühren nach HOAI werden für die Ausführungsplanung fällig.

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