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Auflager

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Die Fläche, auf der die resultierende Lasten von horizontal gelagerten Bauteilen (Balken, Träger, Platten, Decken), einwirken bzw. aufliegen, nennt man Auflager. Die Kräfte, die auf dieses Auflager einwirken, werden als Auflagerkräfte bezeichnet. Es werden feste Auflager bzw. Auflagergelenke, bewegliche Auflager und fest eingespannte Auflager unterschieden. Bewegliche Auflager erlauben Drehungen des Tragwerks um den Lagerpunkt und Verschiebungen in Richtung der Bewegungsbahn. Gesperrt wird die Verschiebung senkrecht zur Bewegungsbahn. Da sie einen Freiheitsgrad aufheben, werden sie als einwertig bezeichnet. Feste Auflager oder Auflagergelenke erlauben, wie die beweglichen Auflager, eine Drehbarkeit um den Auflagerpunkt. Jedoch unterbinden sie die horizontale und vertikale Verschiebungsmöglichkeit. Da das feste Lager zwei Freiheitsgrade aufhebt, wird es als statisch zweiwertig bezeichnet. Bei eingespannten Auflagern wird jede Bewegungsmöglichkeit (Drehung und Verschiebung) gesperrt. Da sie drei Freiheitsgrade aufheben, werden sie als dreiwertig bezeichnet.

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