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Die Architektenliste wird bei der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes geführt. Aus den Listen ist neben der Fachrichtung des Eingetragenen ersichtlich,
ob er freiberuflich, baugewerblich, angestellt oder im öffentlichen Dienst tätig ist.
In eine Architektenliste kann auf Antrag eingetragen, wer auf Grund beruflicher Ausbildung und Praxis im Bauwesen tätig ist. Sinngemäß ist diese Definition anwendbar auf Innenarchitekten und Garten- und Landschaftsarchitekten. Über den Antrag zur Eintragung in die Architektenliste entscheidet der Eintragungsausschuss.
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