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Der Arbeitsraum ist ein Raum, der bei Bauarbeiten freigehalten werden muss, damit die Arbeiten auszuführen sind. Ein Arbeitsraum wird z.B. zum Anbringen von Abdichtungen oder einer Perimeterdämmung notwendig. Bei diesen Arbeiten unter Geländeoberfläche ist ein Arbeitsraum zwischen Außenseite des Bauwerks und der Baugrubenwand notwendig. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen betretbare Arbeitsräume mindestens 50 cm breit sein. Nur so ist auch ein einwandfreies Arbeitsergebnis möglich. Bei abgeböschten Baugruben bezieht sich dieser Abstand auf den Böschungsfuß.
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