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Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten für den Hausbau, Wohnungskauf oder andere größere Anschaffungen gewährt. Solch ein Darlehen ist in der Regel zinsgünstiger, gleichzeitig erhofft sich der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer nicht bei nächstbietender Gelegenheit sich einen neuen Job sucht. Hinsichtlich der Lohnsteuer ist eine Arbeitgeberdarlehen unerheblich. Etwas anderes gilt jedoch für Zinsersparnisse, die dem Arbeitnehmer wegen des unter Umständen im Vergleich zum Markt günstigeren Effektivzinses erwachsen. Auch Barzuschüsse zu Fremddarlehen sind steuerlich relevant. Erlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Rückzahlung des Darlehens, ist darin regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn zu sehen.
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